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Übernimmt die Krankenkasse bzw. Pflegekasse meine Umzugskosten?

In der Regel tragen Sie die Kosten für Ihren Umzug selbst. Eine Kostenübernahme kommt nur in besonderen Fällen infrage.

Liegt bei Ihnen eine anerkannte Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad vor, kann die Pflegekasse einen Zuschuss gewähren. Voraussetzung ist, dass Ihre bisherige Wohnung den pflegerischen Anforderungen nicht mehr entspricht und sich auch nicht sinnvoll anpassen lässt.

Typische Bedingungen sind:

  • Der Umzug verbessert Ihre Selbstständigkeit oder erleichtert die häusliche Pflege.
  • Ein Verbleib in der bisherigen Wohnung ist nicht mehr zumutbar.
  • Sie stellen vorab einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.

Die Krankenkasse ist meist nicht zuständig. Stattdessen prüft die Pflegekasse Ihren individuellen Bedarf und entscheidet über einen finanziellen Zuschuss zu den Umzugskosten.

Wie hoch fällt die Erstattung für Ihren Umzug aus?

Sie erhalten bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person als Zuschuss. Leben zwei anspruchsberechtigte Personen in Ihrem Haushalt, kann sich der Betrag auf bis zu 8.000 Euro erhöhen.

Kosten für ein Umzugsunternehmen übernimmt die Kasse nur, wenn Sie den Umzug nicht eigenständig organisieren oder durchführen können. Entscheidend ist Ihre gesundheitliche Situation zum Zeitpunkt des Antrags.

Welche Bedingungen müssen Sie für einen Zuschuss erfüllen?

  • Sie weisen mindestens Pflegegrad 1 nach.
  • Ihre aktuelle Wohnung entspricht nicht Ihren Anforderungen, etwa weil sie nicht barrierefrei ist.
  • Sie können die Wohnung nicht durch Umbauten anpassen.
  • Sie schaffen den Umzug aus gesundheitlichen oder körperlichen Gründen nicht allein.

Wie stellen Sie den Antrag auf den Umzugskostenzuschuss?

Reichen Sie den Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Kasse prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und ob der Umzug Ihre Pflegesituation verbessert. Erst nach dieser Prüfung bewilligt sie den Zuschuss.

Legen Sie Ihrem Antrag möglichst einen Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens bei. So kann die Pflegekasse die voraussichtlichen Ausgaben realistisch einschätzen.

Gehen Sie dabei strukturiert vor:

  • Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen (Formular oder formlos)
  • Kostenvoranschlag beifügen
  • Rückmeldung und Entscheidung der Pflegekasse abwarten
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