In der Regel tragen Sie die Kosten für Ihren Umzug selbst. Eine Kostenübernahme kommt nur in besonderen Fällen infrage.
Liegt bei Ihnen eine anerkannte Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad vor, kann die Pflegekasse einen Zuschuss gewähren. Voraussetzung ist, dass Ihre bisherige Wohnung den pflegerischen Anforderungen nicht mehr entspricht und sich auch nicht sinnvoll anpassen lässt.
Typische Bedingungen sind:
Die Krankenkasse ist meist nicht zuständig. Stattdessen prüft die Pflegekasse Ihren individuellen Bedarf und entscheidet über einen finanziellen Zuschuss zu den Umzugskosten.
Sie erhalten bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person als Zuschuss. Leben zwei anspruchsberechtigte Personen in Ihrem Haushalt, kann sich der Betrag auf bis zu 8.000 Euro erhöhen.
Kosten für ein Umzugsunternehmen übernimmt die Kasse nur, wenn Sie den Umzug nicht eigenständig organisieren oder durchführen können. Entscheidend ist Ihre gesundheitliche Situation zum Zeitpunkt des Antrags.
Reichen Sie den Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Kasse prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und ob der Umzug Ihre Pflegesituation verbessert. Erst nach dieser Prüfung bewilligt sie den Zuschuss.
Legen Sie Ihrem Antrag möglichst einen Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens bei. So kann die Pflegekasse die voraussichtlichen Ausgaben realistisch einschätzen.
Gehen Sie dabei strukturiert vor: